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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Förderung der Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Gewährung


Sie wollen Ihre laufenden Betriebskosten senken? Eine Energieberatung kann ungenutzte Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufdecken. Die zuständige Stelle kann Ihnen einen Zuschuss für eine fachkundige, unabhängige Energieberatung gewähren, damit Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen finden.

Ein durch die zuständige Stelle zugelassener Energieberater analysiert im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung nach der DIN EN 16247-1  die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um Energieeinsparpotenziale herauszufinden. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet..

Art der Förderung:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Zuschuss-Höhe:

  •  bei Energiekosten bis 10.000 Euro pro Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal 1.200 Euro
  •  bei Energiekosten über 10.000 Euro pro Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal 8.000 Euro

Eine Kombination des Zuschusses der "Energieberatung Mittelstand" mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Voraussetzungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Der Sitz und der Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland sein.

Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs laut § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55 Energiesteuergesetz (EnergieStG) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Antragstellung:

  • vollständig ausgefülltes elektronisches Antragsformular
  • Angebot bzw. Kostenvoranschlag des Beraters

Nach Abschluss der Beratung:

  • Beratungsbericht, Verwendungsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Folgende Ausgaben müssen Sie selbst übernehmen:

  • Ihren Anteil am Beraterhonorar
  • die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienzberater und holen Sie ein Beratungsangebot ein.
  • Liegt Ihnen der Kostenvoranschlag vor, können Sie den Zuschuss im elektronischen Verfahren beantragen.
  • Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht ein.

Die Umsetzungsbegleitung beantragen Sie gegebenenfalls einzeln nach Abschluss der Energieeffizienz-Beratung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist zwingend zu stellen, bevor Sie die Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss des Leistungsvertrages.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)