Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
Bitte beachten Sie:Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.

Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt

Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)