Reisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Ausweispapiere.
Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundesreisepasses verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Verlauf
Der Inhaber hat den Verlust seines Reisepasses unverzüglich anzueigen.
Mitzubringen
Für die Verlustanzeige ist i.d.R. die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben. Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier evtl. noch ausweisen können.
Gebühren
Eine Gebühr wird erst bei Beantragung eines vorübergehenden Reisepasses erhoben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: bitte dieses mitbringen
- wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport