Personalausweis Meldung wegen Verlust
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises (Bearbeitungsfrist ca. 2 Wochen) können Sie bei Bedarf zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird für 3 Monate ausgestellt.
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfreiBei Verlustmeldung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Empfehlenswert ist eine 2 wöchige Wartezeit, ob der Personalausweis wieder aufgefunden wird.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport