Wohnsitz Ummeldung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro mitteilen.
Rahmen
Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Rechtliche Grundlage
Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz
Mitzubringen
- Personalausweis, ggf. Reisepass wenn der Wohnort sich ändert,
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
keine
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfreiVerspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumeldenn, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Wenn es sich um eine Ummeldung in eine andere Gemeinde handelt, muss die Dienstleistung "Wohnsitz: Anmeldung", bzw. "Anmeldung eines Einwohners" genommen werden.
Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.