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Ihr ausgewählter Ort: Buchholz i.d. Nordheide

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

Voraussetzung:

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.

Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Einwohner der Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Stelle sowie der Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen und Tostedt wenden sich an den BürgerService des Landkreises Harburg.

Für die Einwohner der Gemeinde Seevetal und der Städte Buchholz und Winsen sind die Rathäuser der genannten Städte / Gemeinde zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Sie müssen nicht persönlich erscheinen, sondern können den Antrag ganz bequem per Post stellen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Antrag (Formular oder formlos)
  • Schwerbehindertenausweis (wenn Sie den Antrag per Post stellen, reicht eine Kopie)
  • Aktuelles Passbild
  • Bei Verlängerung oder Umtausch zusätzlich den bereits ausgestellten Parkausweis für Schwerbehinderte

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Keine, der Ausweis kann jederzeit ausgestellt und mitgenommen werden, sobald vom Nds. Landesamt für Soziales ("Versorgungsamt") die entsprechende Behinderung festgestellt wurde.

Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für den Parkausweis für Schwerbehinderte, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung gewährt werden. Näheres siehe unten.

Für den Parkausweis für Schwerbehinderte benötigen Sie einen Termin.

Diesen können Sie hier vereinbaren.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zuständige Stellen

Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Frau Sabine Brieger
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-226
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Frauke Gärtner
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-223
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Herr Heiko Schmidt
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-220
Raum:
Zimmer 032 // EG
Zuständig für:
Frau N. Theile
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-224
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Stadt Buchholz in der Nordheide
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 2140
Fax: +49 4181 31683
Öffnungszeiten:
Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landkreis Harburg - Personal und interner Service
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-0
Fax: +49 4171 693-99100
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Herr Zimmermann
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49 4171 693-589
Fax: +49 4171 693-99589
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)