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Ihr ausgewählter Ort: Buchholz i.d. Nordheide

Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.

Zuständige Stellen

Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.3 - Verkehrsbehörde
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Die Verkehrsbehörde ist zuständig für alle straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im Stadtgebiet. Dazu gehören neben der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs auch die Parkraumbewirtschaftung, der Wochenmarkt und die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen.
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Frau Sabine Brieger
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-226
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Frauke Gärtner
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-223
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Herr Heiko Schmidt
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-220
Raum:
Zimmer 032 // EG
Zuständig für:
Frau N. Theile
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-224
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Stadt Buchholz in der Nordheide
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 2140
Fax: +49 4181 31683
Öffnungszeiten:
Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landkreis Harburg - Personal und interner Service
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-0
Fax: +49 4171 693-99100
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Herr Zimmermann
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49 4171 693-589
Fax: +49 4171 693-99589
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)