Kinderreisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Der Kindereisepass ist ein Passersatz und maschinenlesbar. Er ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich, wenn die Kinder nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Informieren Sie sich vor Antritt der Auslandsreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, ob der Kinderreisepass zur Einreise anerkannt wird. Unverbindliche Hinweise erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.
Rahmen
Persönlich vorbeischauen, Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Es werden grundsätzlich die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten benötigt.
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen.
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Rechtliche Grundlage
§1 I Passgesetz
Verlauf
Sie stellen bei uns den Antrag, wir stellen den Kinderreisepass aus.
Mitzubringen
Für die erstmalige Ausstellung die Geburtsurkunde, bei Neuausstellungen alter Kinderausweis und Geburtsurkunde.
Die generelle Gültigkeit des Kinderreisepass beträgt ein Jahr. Der Kinderreisepass wird nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Bei der Beantragung ist ein biometrisches Lichtbild erforderlich.
Gebühren
13 Euro
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
- Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
- Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
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- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
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Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
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aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,00 EURVorkasse: Neinfür die Ausstellung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport