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Ihr ausgewählter Ort: Buchholz i.d. Nordheide

Hundehaltung Anmeldung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Zur Beachtung:

Im Bürgerbüro können Sie An- und Abmeldungen zur Hundesteuer vornehmen. Fragen zu bereits erteilten Hundesteuer-Bescheiden richten Sie bitte nicht an das Bürgerbüro, sondern an den städtischen Fachdienst Steuern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Für die Anmeldung Ihres Hundes benötigen Sie einen Termin.

Diesen können Sie hier vereinbaren.

Bemerkungen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen

Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Frau Sabine Brieger
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-226
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Frauke Gärtner
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-223
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Herr Heiko Schmidt
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-220
Raum:
Zimmer 032 // EG
Zuständig für:
Frau N. Theile
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-224
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Stadt Buchholz in der Nordheide
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 2140
Fax: +49 4181 31683
Öffnungszeiten:
Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landkreis Harburg - Personal und interner Service
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-0
Fax: +49 4171 693-99100
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Herr Zimmermann
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49 4171 693-589
Fax: +49 4171 693-99589
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)