Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Zur Beachtung:
Im Bürgerbüro können Sie An- und Abmeldungen zur Hundesteuer vornehmen. Fragen zu bereits erteilten Hundesteuer-Bescheiden richten Sie bitte nicht an das Bürgerbüro, sondern an den städtischen Fachdienst Steuern.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Für die Anmeldung Ihres Hundes benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Bemerkungen
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport