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Ihr ausgewählter Ort: Buchholz i.d. Nordheide

Dokumente und Kopien: Beglaubigung

In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.

Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,

Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Es werden Ablichtungen beglaubigt.

Durch die Beglaubigung soll bestätigt werden, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Mitzubringen
Original - Dokument

Gebühren

je Beglaubigung 3,- EUR

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg

Wenn das Schreiben, das beglaubigt werden soll, nicht von einer Behörde ausgestellt wurde, ist die Beglaubigung nur zulässig, wenn es zur Vorlage bei einer Behörde dient.

Hinweis:

Wenn eine deutsche Urkunde zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde / Botschaft beglaubigt werden soll, bitte die Dienstleistung "Beglaubigung / Vorbeglaubigung einer deutschen Urkunde / Apostille" verwenden.

Verfahrensablauf

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Bei der Beglaubigung wird ein Stempel auf der Abschrift / Kopie angebracht, der bestätigt, dass die Abschrift / Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Die Kopie erhält einen Beglaubigungsvermerk, in dem steht, wo die beglaubigte Kopie vorgelegt wird.

Es ist daher notwendig, bei der Beglaubigung einen Verwendungszweck mit anzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

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Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Buchholz

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Beglaubigungen beim Landkreis Harburg werden nur im Bürgerservice Winsen vorgenommen (in den Außenstellen Seevetal und Buchholz-Hittfeld werden keine Beglaubigungen vorgenommen). 

Amtliche Beglaubigungen können auch die Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltungen vornehmen.

Ist eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Grundbucheinträge, Handelsregistereinträge, Testament), kann diese nicht im BürgerService vorgenommen werden. Für diese Art der Beglaubigung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichtes.

Der BürgerService nimmt auch keine Beglaubigungen von Abschriften aus amtlichen Registern oder Archiven vor, die nicht beim Landkreis Harburg geführt werden (z. B. Gewerberegister, Melderegister: beide Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung). Beglaubigungen von Abschriften aus solchen Registern erhalten Sie nur bei der Behörde, die das Register führt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

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Originale der zu beglaubigenden Dokumente

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen von Dokumenten

  • die der Landkreis Harburg selbst hergestellt hat, je Seite 4,00 €
  • in anderen Fällen je Seite 6,00 EUR


Kopien der zu beglaubigenden Dokumente können Sie im BürgerService zum Preis von 0,60 EUR je Seite (schwarz-weiß) bzw. 1,30 EUR je Seite (Farbkopie) anfertigen lassen.

Die Beglaubigung von Schulzeugnissen ist gebührenfrei; es müssen hier nur die Kopien bezahlt werden, sofern sie nicht mitgebracht werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden

Was sollte ich noch wissen?

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Für die Beglaubigung von Dokumenten benötigen Sie einen Termin.

Diesen können Sie hier vereinbaren.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg

In folgenden Fällen können keine Beglaubigungen vorgenommen werden:

  • das zu beglaubigende Dokument ist nicht zweifelsfrei das Original
  • das Original ist unvollständig
  • es wurden Änderungen im Original vorgenommen, die nicht zweifelsfrei vom Verfasser des Dokuments stammen

Unterstützende Institutionen

Bürgerbüro, Bürgerberatung

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen

Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Frau Sabine Brieger
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-226
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Frauke Gärtner
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-223
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Herr Heiko Schmidt
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-220
Raum:
Zimmer 032 // EG
Zuständig für:
Frau N. Theile
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-224
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Adresse: An der Reitbahn 6, 21218 Seevetal
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-800
Fax: +49 4171 693-99832
Öffnungszeiten:
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : ja
Adresse: Innungsstraße 6, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-800
Fax: +49 4171 693-99831
Öffnungszeiten:
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : ja
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-800
Fax: +49 4171 693-99833
Öffnungszeiten:
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Datenschutzinformationen

Stadt Buchholz in der Nordheide
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 2140
Fax: +49 4181 31683
Öffnungszeiten:
Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landkreis Harburg - Personal und interner Service
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-0
Fax: +49 4171 693-99100
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Herr Zimmermann
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49 4171 693-589
Fax: +49 4171 693-99589
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)