Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Buchholz i.d.N. mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Rahmen
schriftlich mit Unterschrift oder persönlich erscheinen
Rechtliche Grundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitzubringen
Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges Dokument, mit sich eine Person ausweisen kann.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
An das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Buchholz i.d.N.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: NeinMeldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EURVorkasse: NeinErweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Für die Ausstellung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide