Kinderreisepass Verlängerung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Der Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden, wenn er noch nicht abgelaufen war.
Ist der Reisepass bereits abgelaufen oder ist das Kind 12 Jahre oder älter muss ein Reisepass beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Gültigkeit: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide
Der verlängerte Kinderreisepass kann in der Regel gleich wieder mitgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport