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Ihr ausgewählter Ort: Buchholz i.d. Nordheide

Personalausweis Ausgabe

Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

  • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
  • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
  • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
  • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
  • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
  • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
  • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
  • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
  • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Voraussetzungen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide

Für die Abholung eines Personalausweises benötigen Sie keinen Termin.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen

Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.3 - Verkehrsbehörde
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Die Verkehrsbehörde ist zuständig für alle straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im Stadtgebiet. Dazu gehören neben der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs auch die Parkraumbewirtschaftung, der Wochenmarkt und die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen.
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 214-0
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Frau Sabine Brieger
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-226
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Frauke Gärtner
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-223
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Herr Heiko Schmidt
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-220
Raum:
Zimmer 032 // EG
Zuständig für:
Frau N. Theile
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-224
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Herr Mark Warrelmann
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-222
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Hanna Riebesehl-Peña
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: +49 4181 214-221
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Stadt Buchholz in der Nordheide
Adresse: Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide
Fahrplan
Telefon: +49 4181 2140
Fax: +49 4181 31683
Öffnungszeiten:
Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landkreis Harburg - Personal und interner Service
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Fahrplan
Telefon: +49 4171 693-0
Fax: +49 4171 693-99100
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Herr Zimmermann
Adresse: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49 4171 693-589
Fax: +49 4171 693-99589
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)