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Datenschutz in Kommunen

Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.

Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Zuständige Stellen

Landkreis Osnabrück - Fachdienst 12 Recht
Adresse: Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 501-3102
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr

Di. 08:00 - 13:00 Uhr

Mi. 08:00 - 13:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
 

Parkplätze:
Mutter- und Kindparkplatz: „unmittelbar vor dem Kreishaus“, Anzahl: 4, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „unmittelbar vor dem Kreishaus“, Anzahl: 10, Gebühren: nein
Parkplatz: „unmittelbar vor dem Kreishaus“, Anzahl: 80, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Frau Martina Heuer
Telefon: +49 541 501-3102
Position:
Datenschutzbeauftragte
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Landkreis Osnabrück - Fachdienst 12 Recht
Adresse: Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 501-3102
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr

Di. 08:00 - 13:00 Uhr

Mi. 08:00 - 13:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
 

Parkplätze:
Mutter- und Kindparkplatz: „unmittelbar vor dem Kreishaus“, Anzahl: 4, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „unmittelbar vor dem Kreishaus“, Anzahl: 10, Gebühren: nein
Parkplatz: „unmittelbar vor dem Kreishaus“, Anzahl: 80, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Frau Martina Heuer
Telefon: +49 541 501-3102
Position:
Datenschutzbeauftragte
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)