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Ihr ausgewählter Ort: Friesland

Breitbandversorgung

Das Netz zur Versorgung mit digitalen Breitbandanschlüssen (Internet, Telefon, Digital-TV und -Radio, div. Services) wird immer dichter. Sie suchen aktuelle Informationen für Ihre konkrete Wohn- oder Geschäftsadresse?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Die Breitbandfördergesellschafft Friesland mbH hat stellvertretend für den Landkreis Friesland mit dem Förderprogramm „Weiße Flecken“ rund 18 Millionen Euro in den Ausbau des Glasbandnetzes investiert. Die Kosten werden dabei zu 60 Prozent vom Bund, zu 25 Prozent vom Land und zu 15 Prozent vom Landkreis Friesland selbst getragen. Seit dem 1. Spatenstich im November 2019 wurde durch den Breitbandausbau insgesamt 3254 Privathaushalten, 108 Gewerbetreibenden, sowie 43 Schulen im Landkreis Friesland der Zugang zum Breitbandnetz bzw. Glasfasernetz ermöglicht.

Mit dem Zuwendungsbescheiden des Bundes und des Landes wurde die Förderung des Breitbandausbaus von „Weißen Flecken“ im Landkreis Friesland vor knapp vier Jahren, zum November 2019, begonnen. Trotz der darauffolgenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, der schwierigen Baugrundverhältnisse sowie der benötigen Mitverlegungsmaßnahmen konnte der Breitbandausbau zum August 2022 abgeschlossen werden.

Bis zum Abschluss der Baumaßnahme wurden 194 km Trassenlänge und 38 km für Hausanschlusslänge in offener-, geschlossener, sowie als alternative Bauweise hergestellt. Dabei wurden die Verlegeverfahren der Spülbohrung (HDD), Pressung, Pflügen, Grabenaushub (offene Bauweise) und möglicher Mitverlegung Dritter angewandt.

Bei dem Einführen der Glasfaserkabel wurden 286 km in Rohrverbände (Trassen) bzw. 682 km an Glasfaserlänge für Hausanschlüsse in das erbaute Breitbandrohrsystem eingebracht.

Betrieben wird das Breitbandnetzes durch die EWE Tel. GmbH, die auch der Pächter des Breitbandnetzes geworden ist.

Sie bemerken dass bei ihnen der Breitbandausbau weiter ausgeführt wird und fragen sich an wen sie sich wenden müssen?
  • Da der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau der Telekommunikationsunternehmen EWE Tel., Telekom, Vodafone, Deutsche Glasfaser stetig weiter vorangetrieben wird, sollten sie in Erfahrung bringen ob es sich um den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der Telekommunikationsunternehmen handelt. Achten sie auf Plakate bei den Baugebieten, das TK-Unternehmen wird das Ausbaugebiet vermarkten wollen und macht so auf sich aufmerksam. In den meisten Fällen, wenn es sich um den eigenwirtschaftlichen Ausbau eines TK- Unternehmens handelt, werden sie von den Mitarbeitern des Unternehmens telefonisch oder persönlich darüber informiert, in jedem Fall wird ihnen eine Informationspostkarte eingeworfen.
  • Die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH ist zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Planungsphase der weiteren Breitbandausbaugebiete, so dass zurzeit keine baulichen Tätigkeiten seitens der Breitbandfördergesellschaft ausgeführt werden.
  • Sobald die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH mit dem weiteren Breitbandausbau aktiv wird, erhalten sie weitere Informationen.
 
Bei mir sind alle Installationen abgeschlossen. Ab wann kann ich den fertig installierten Hausanschluss nutzen?

Den Stand Ihres Hausanschlusses können Sie der Breitbandkarte entnehmen. Hier bedeutet „In Betriebsvorbereitung“, dass der Bau vollständig abgeschlossen und alle erforderlichen Daten (Netzdokumentation) an EWE übergeben worden sind. Dort benötigt die Betriebsvorbereitung ebenfalls Zeit und muss bei EWE ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen, bis gegenüber dem Kunden die Betriebsbereitschaft bestätigt werden kann. Erfahrungsgemäß werden erfordert dieser Prozess 6-8 Wochen. In diesem Zwischenzeitraum kann es vereinzelt vorkommen, dass von der EWE-Hotline oder den Shops noch die Auskunft erteilt wird, der Anschluss sei noch nicht fertiggestellt und man solle sich an den Landkreis wenden. Dies ist bei der Vielzahl der Anschlüsse im gesamten EWE Netz leider nicht anders darstellbar und wir bitten um Ihr Verständnis.

Sobald die Betriebsbereitschaft hergestellt ist, können Aufträge von EWE verarbeitet werden. Für die tatsächliche Nutzung muss dann ein Dienstleistungsauftrag abgeschlossen sein bzw. werden und die Aktivierung des Einzelanschlusses mit den dann technisch erforderlichen Schritten (bspw. Anschluss Router, Schaltung im Verteiler) durch den Netzbetreiber erfolgen. Mit diesem letzten Schritt ist der Anschluss dann nutzbar und die volle Breitbandleistung steht zur Verfügung.

 
Warum treibt der Landkreis Friesland den Breitbandausbau voran?

Die flächendeckende leistungsfähige und zukunftssichere Breitbandinfrastruktur ist für den ländlichen Raum die Chance, Distanzen abzubauen. Für die Wirtschaft ist die Breitbandtechnologie ein unverzichtbarer Standortfaktor und auch private Haushalte sind zunehmend auf hochwertige Anschlüsse angewiesen.

Aktuell verdoppelt sich der Bandbreitenbedarf eines Haushaltes alle zwei Jahre. Online-Dienste für Musik und Film brauchen große Datenmengen, Schulen arbeiten mit digitalen Medien und selbst Arztbesuche werden in absehbarer Zeit teilweise online abgewickelt. Ein Großteil der Freizeitgestaltung spielt sich insbesondere für jüngere Menschen mittlerweile über das Internet ab. Das sind nur einige von vielen Beispielen. Insgesamt steigt der Bedarf an Breitbandübertragung rasant und stetig an.

Eine hochbitratige Anbindung der Haushalte und Unternehmen erhöht somit den Wert von Immobilien, fördert die Produktivität eines Unternehmens, macht Wohnraum für Mieter attraktiver, sichert die Daseinsvorsorge und schafft mehr Lebensqualität im Landkreis Friesland.

 
Welche Technik baut der Landkreis Friesland ein?

Der Landkreis Friesland setzt auf ein hybrides Netz aus Erschließung der Kabelverzweiger (FTTC) und direkter Glasfaseranschlüsse für die Häuser (FTTB – „Fibre to the Building“). So ist es möglich, mit den gegebenen finanziellen Mitteln eine möglichst große Anzahl von Haushalten zu erschließen. Der FTTC-Ausbau ist ein wichtiger erster Schritt zu einem flächendeckenden FTTB-Ausbau, da damit das Glasfasernetz erweitert und die genutzte Kupferstrecke bereits reduziert wird. Ein vollständiger Ausbau mit FTTB-Anschlüssen im gesamten Landkreis ist in dem vorgegebenen Zeitraum und mit den derzeit vorhandenen finanziellen Mitteln nicht möglich.

 
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung für den Hausanschlussauftrag?

Falls Zweifel am Eingang des Hausanschlussauftrags bestehen, kann erforderlichenfalls eine Anfrage unter Nennung von Name und Adresse an breitband@friesland.de gestellt werden. Eine telefonische Beauskunftung ist aufgrund der Vielzahl der Adressen nicht möglich.

 
Warum werde ich mehrfach angeschrieben, obwohl ich meinen Antrag schon abgegeben habe? Bedeutet dies, dass mein Eintrag nicht eingegangen ist?

Die erneute Versendung von Informationsmaterialien und den Hausanschlussaufträgen erfolgt, um nochmals auf die Anschlussmöglichkeiten hinzuweisen, so dass möglichst alle Adressen diese nutzen. Doppelungen sind hier leider noch nicht zu vermeiden. Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgegeben haben, müssen Sie nichts weiter machen.

 
Was ist die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH (BFG mbH)?

Die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH (BFG mbH) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises Friesland und setzt den Ausbau der digitalen Infrastruktur um. Hierzu wird die BFG mbH ein eigenes Glasfasernetz errichten und über den Pächter EWE TEL betreiben lassen (Betreibermodell) und so für zusätzliche Haushalte im Landkreis eine schnelle Internetanbindung sichern. Dies ist dort möglich, wo die Internetverbindungen mit weniger als 30 Mbit/s gemessen wird und Telekommunikationsanbieter zudem bisher nicht aktiv geworden sind bzw. in den kommenden Jahren aktiv werden wollen.

 
Wird der Landkreis das Netz auch betreiben?

Nein. Der Landkreis baut die passive Infrastruktur (Leerrohre und Glasfaser) und wird das Glasfasernetz nach Bauabschluss an die EWE TEL verpachten.

Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat der Landkreis 2017 einen Pächter gesucht und in diesem Verfahren hat sich die EWE TEL mit dem wirtschaftlichsten Angebot durchgesetzt.

 
Wie erfahre ich, ob auch ich vom Ausbau profitieren kann?

Informationen zu den einzelnen Projektgebieten können in der digitalen Karte mit den Ausbaugebieten eingesehen werden. Da die einzelne Anschlussplanung jeweils erst vor dem tatsächlichen Baubeginn in den einzelnen Projektgebieten erfolgt, sind adressgenaue Angaben noch nicht verfügbar.

Bei dem Ausbau von Kabelverzweigern (FTTC) beachten Sie bitte, dass auch Anschlüsse profitieren können, die außerhalb des Projektgebietes liegen. Hier wird Sie der Netzbetreiber EWE nach dem Ausbau direkt informieren. Grundsätzlich gilt dabei: Je weiter der Anschluss vom Projektgebiet entfernt liegt, desto weniger Leistung wird verfügbar sein.

 
Muss mein Grundstück / Gebäude angeschlossen werden?

Zunächst muss man hier grundsätzlich zwischen den FTTC-Ausbaugebieten und den FTTB-Ausbaugebieten unterscheiden.

Falls Ihr Gebäude in einem Ausbaugebiet liegt, bei dem der Kabelverzweiger ertüchtigt und mit Glasfaser erschlossen wird (FTTC), wird Ihr bestehender Telefonanschluss weiterhin mit der vorhandenen Infrastruktur / Hausanschlüssen genutzt. Auch in diesem Fall werden Sie vom Landkreis und EWE TEL je nach Baufortschritt zu den verfügbaren Produkten informiert, um alle Vorteile des weiteren Glasfaserausbaus nutzen zu können, wenn Sie wollen.

Wenn Sie in den FTTB-Gebieten von einem neuen direkten Glasfaseranschluss für Ihr Haus profitieren möchten, ist das Setzen eines neuen Hausanschlusses erforderlich. Im Rahmen des geförderten Ausbaus ist dieser Teil des Projekts für Sie als Kunde kostenfrei. Als Kunde müssen Sie dann nur das durch die Breitbandfördergesellschaft zur Verfügung gestellte Bestellformular rechtzeitig über den Netzbetreiber EWE TEL oder direkt bei der Breitbandfördergesellschaft abgeben.

Falls Sie sich gegen einen Glasfaseranschluss entscheiden und keinen neuen Hausanschluss wünschen, ist dies natürlich möglich. Es besteht kein Anschlusszwang. Ein späterer Anschluss nach Ausbauende wird jedoch nur zu vollen Kosten möglich sein und diese Kosten sind dann von Ihnen als Kunde zu tragen.

 
Wie teuer wird der Anschluss für mich sein?

Der Hausanschluss wird innerhalb des Vorvermarktungszeitraums für die Haushalte kostenlos sein, unabhängig von der Buchung der Internettarife. Bitte nutzen Sie diese einmalige Möglichkeit. 

An dieser Stelle weisen wir ergänzend darauf hin, dass nur der Anschluss im Rahmen des geförderten Ausbaus für den Gebäudeeigentümer kostenfrei ist.

Die spätere Herstellung von Hausanschlüssen hingegen kann nur gegen eine Vollkostenerstattung erfolgen. Der Zeitpunkt, bis wann die Hausanschlüsse kostenlos gebucht werden können, wird jedem Haushalt entsprechend dem Bauzeitplan einzeln angekündigt.

Sie helfen mit Ihrer Entscheidung für einen Anschluss, Ihren Ort digital zukunftssicher aufzustellen und das Landkreisnetz tatsächlich zu bauen. Bitte nutzen Sie daher den Vorvermarktungszeitraum (wird noch bekannt gegeben) für eine Registrierung und einen kostenlosen Hausanschluss.

Die EWE TEL als Vertragspartner der Breitbandfördergesellschaft übernimmt im Rahmen der Vorvermarktung die Einholung der Genehmigungen für die Hausanschlüsse. Ein Vertragsabschluss mit der EWE TEL unterstützt auch die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH – Sie helfen damit mit, auch künftige Ausbauprojekte zu finanzieren.

Für die Internettarife werden vom Netzbetreiber EWE TEL marktübliche Preise verlangt. Dabei steigen die Preise wie üblich mit der gewünschten Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung. Genaue Informationen hierzu und auch über den Zeitraum der Vorvermarktung erscheinen hier in Kürze. Zudem werden alle potenziell vom Breitbandausbau profitierenden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen direkt angeschrieben und ausführlich über ihre Möglichkeiten informiert.

 
Wie viel Bandbreite kommt bei mir an?

An jedem geförderten Hausanschluss müssen mindestens 50 MBit/s ankommen. Außerhalb der Projektgebiete wird Sie der Netzbetreiber EWE TEL nach dem Ausbau direkt informieren, ob und wie Sie vom Ausbau profitieren können.

In den FTTB-Gebieten lässt die Technik eine wesentlich höhere Bandbreite (bis zu 1.000 MBit/s) zu. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist dabei abhängig von Ihrem Vertrag mit dem von Ihnen gewählten Netzanbieter. Natürlich ist es auch möglich, zunächst nur den Hausanschluss legen zu lassen und sich später für dessen Nutzung zu entscheiden.

 
Ich bin Unternehmer/-in und benötige höhere als die üblichen Bandbreiten. Was kann ich tun?

EWE TEL als Betreiber des Netzes wird auch Geschäftskundenprodukte mit hohen Bandbreiten anbieten und darüber zu gegebener Zeit informieren. Da die Anforderungen von Unternehmen sehr unterschiedlich sein können, ist auf Seiten der EWE TEL der Geschäftskundenvertrieb ihr Ansprechpartner.

 
Kann ich mich nach dem Ausbau zwischen mehreren Anbietern entscheiden?

Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, ist der Netzbetreiber EWE TEL zukünftig verpflichtet, allen anderen Marktteilnehmern einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang zu dem Glasfasernetz zu gewährleisten, der sogenannte OpenAccess. Ob andere Telekommunikationsunternehmen diese Möglichkeit nutzen, entscheiden die Unternehmen selbst.

 
Warum wird mein Haushalt nicht angeschlossen?

Der geförderte Breitbandausbau darf seitens Landkreis nur dort stattfinden, wo aus wirtschaftlichen Gründen kein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich tätig wird, also ein Marktversagen vorliegt. Nach NGA-Rahmenregelung (NGA = Next Generation Access), die den Landkreisen den geförderten Ausbau erst ermöglicht, liegt ein Marktversagen erst dann vor, wenn eine Versorgung von unter 30 Mbit/s besteht und kein Unternehmen eine Ausbauabsicht innerhalb von 3 Jahren bekundet hat.

Aber auch für diese Bereiche wird der Landkreis zukünftig insbesondere den Ausbau des Mobilfunknetzes vorantreiben und Lösungen für optimierte Anschlüsse entwickeln.

Der Mobilfunk(ausbau) erfolgt durch die Mobilfunkunternehmen unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb der bestehenden Versorgungsauflagen. Derzeit ist eine Förderung von Mobilfunkinfrastrukturen durch den Landkreis nicht möglich, so dass die Mobilfunkabdeckung nicht direkt durch den Ausbau verbessert wird. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes vor allem in den Randbereichen wird es für die Mobilfunkunternehmen jedoch im Einzelfall attraktiver, neue und mit Glasfaseranschlüssen versehene Masten zu errichten, da aufwendige Zuleitungen eingespart werden können.

Zur Optimierung der Mobilfunkabdeckung und damit der Landkreis die Möglichkeit erhält, aktiv in den Mobilfunkausbau einzugreifen, wenn der Markt diesen nicht sicherstellt, hat sich der Landkreis Friesland aber gemeinsam mit 14 weiteren Landkreisen zur "Mobilfunkinitiative Weser-Ems" zusammengeschlossen. Ziel der Initiative ist es, mit der Landespolitik und den Mobilfunkunternehmen ins Gespräch zu kommen und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und Fördermittel bereitgestellt werden, damit der Landkreis die Möglichkeit erhält, aktiv in den Mobilfunkausbau einzugreifen, wenn der Markt diesen nicht sicherstellt. Der Landkreis hat sich zudem zum Ziel gesetzt, durch den Glasfaserausbau auch die Mobilfunkabdeckung kreisweit zu verbessern, z. B. durch neue Antennenstandorte oder die Aufrüstung von Standorten mit neuer Technik und Glasfaser. Dies erfolgt in jedem Einzelfall in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.

 
Gibt es Alternativen, wenn mein Haushalt nicht angeschlossen wird?

Durch das vom Landkreis gewählte Betreibermodell und die kreiseigene Breitbandfördergesellschaft sind auch zukünftig Netzerweiterungen möglich. Das bedeutet, sobald es neue Förderprogramme, beispielsweise seitens Bund gibt bzw. diese aufrecht erhalten oder erweitert werden oder die Versorgungsunternehmen die Erneuerung von Leitungen bzw. Straßen vorsehen, wird der Landkreis eine weitere Aufnahme in das Förderprogramm bzw. die Mitverlegung von Leitungen prüfen. Somit wird der Ausbau stetig weiter vorangetrieben, um so zusätzliche Gebiete zu erschließen. 

Die EWE und die Breitbandfördergesellschaft des Landkreises prüfen zudem weitere, mögliche Erschließungsalternativen, bei der z.B. Anwohner bei Erdarbeiten eine Eigenleistung einbringen können. Dies ist möglich, wenn sich z.B. mehrere Anwohner einer Straße zu einer Initiative zusammenschließen und somit gemeinsam eine finanzielle Eigenleistung übernehmen. Dies wird in anderen Landkreisen bereits umgesetzt. Die EWE und die Breitbandfördergesellschaft werden hier individuell über die jeweiligen Möglichkeiten vor Ort informieren.

 
Bei mir gibt es schon ein Glasfaserkabel in der Straße, warum wird mein Haus hier nicht angeschlossen?

Wenn es sich um ein bereits vorhandenes Glasfaserkabel handelt, das also durch ein privates Telekommunikationsunternehmen bereits verlegt wurde, wenden Sie sich bei Fragen dazu (zu Kapazitäten, Leistungen, Anschlussmöglichkeiten) bitte an die Telekommunikationsunternehmen. Der Landkreis hat hier keinen Zugriff, da der Landkreis nur dort tätig sein darf, wo ein sog. Marktversagen vorliegt und Unternehmen nicht eigenwirtschaftlich tätig werden. Oftmals handelt es sich bei diesen Fällen auch um sogenannte Backbone-Leitungen, vergleichbar mit Autobahnen, bei den Hausanschlüsse auch technisch nicht oder nur zu Geschäftskundenkonditionen realisierbar sind.

 
Verbessert sich mit der Breitbandversorgung auch die Mobilfunkversorgung?

Der Mobilfunk(ausbau) erfolgt durch die Mobilfunkunternehmen unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb der bestehenden Versorgungsauflagen. Derzeit ist eine Förderung von Mobilfunkinfrastrukturen durch den Landkreis nicht möglich, so dass die Mobilfunkabdeckung nicht direkt durch den Ausbau verbessert wird. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes vor allem in den Randbereichen wird es für die Mobilfunkunternehmen jedoch im Einzelfall attraktiver, neue und mit Glasfaseranschlüssen versehene Masten zu errichten, da aufwendige Zuleitungen eingespart werden können.

Zur Optimierung der Mobilfunkabdeckung und damit der Landkreis die Möglichkeit erhält, aktiv in den Mobilfunkausbau einzugreifen, wenn der Markt diesen nicht sicherstellt, hat sich der Landkreis Friesland aber gemeinsam mit 14 weiteren Landkreisen zur "Mobilfunkinitiative Weser-Ems" zusammengeschlossen. Ziel der Initiative ist es, mit der Landespolitik und den Mobilfunkunternehmen ins Gespräch zu kommen und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und Fördermittel bereitgestellt werden, damit der Landkreis die Möglichkeit erhält, aktiv in den Mobilfunkausbau einzugreifen, wenn der Markt diesen nicht sicherstellt. Der Landkreis hat sich zudem zum Ziel gesetzt, durch den Glasfaserausbau auch die Mobilfunkabdeckung kreisweit zu verbessern, z. B. durch neue Antennenstandorte oder die Aufrüstung von Standorten mit neuer Technik und Glasfaser. Dies erfolgt in jedem Einzelfall in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.

 
Wie wird der Hausanschluss hergestellt und was passiert mit der Straße/Bürgersteig

Die Trassen für die Hausanschlüsse werden soweit wie möglich auf öffentlichen Grund/Straße geführt, so dass die Inanspruchnahme privater Grundstücke nur in Ausnahmefällen  bzw. nur für den Hausanschluss erfolgt, wenn dieser gewünscht ist.

Die Verlegung in der Straße erfolgt in der Regel in offener Bauweise. Bei wenig tragfähigen Straßenkörpern oder vielen Querungen werden Teilstrecken auch im Spühlbohrverfahren verlegt. Vor dem Baubeginn erfolgt mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und möglichst auch Fremdleitungsinhabern (EWE) eine Begehung die endgültige Entscheidung über die Bauweise und genaue Lage. Ziel ist hierbei, möglichst in der Berme / Gehweg auf der Seite mit der jeweils meisten Bebauung, also hier am östlichen Straßenrand zu verlegen. Eine großflächige Erneuerung der Straße erfolgt nicht.

Auch die Hausanschlüsse erfolgen in der Regel in offener Bauweise. Kurze Strecken (ca. 5-9 m, je nach Boden) können auch gebohrt werden, um z. B. Zäune / Bäume/Hecken oder ähnliches nicht entfernen zu müssen. Soweit offen gebaut wird, wird natürlich auch die Oberfläche durch die Baufirma wieder in den vorherigen Zustand versetzt. Die Baufirmen werden sich mit Ihnen dann jeweils rechtzeitig vor Baubeginn (mind. 1-2 Wochen) in Verbindung setzen, um den genauen Verlauf des Hausanschlusses mit Ihnen zu klären.

 
Was ist, wenn mehrere Gebäude auf einem Grundstück vorhanden sind?

Bei der Planung des Netzes wurde je vorhandener Adresse im Kataster ein Anschluss im Gebäude geplant; Nebengebäude werden also nicht angeschlossen. Jeder Anschluss verfügt über mindestens 12 Fasern für 3 Nutzungseinheiten, die darüber jeweils eigene Anschlüsse buchen können. Für die Verkabelung im Haus ist der jeweilige Nutzer/Eigentümer selbst verantwortlich. Sollten mehr als 3 Nutzungseinheiten im Gebäude sein, so wird die Anzahl der Fasern bei gemeldeten Bedarf angepasst. Hier muss der Eigentümer im Rahmen des Baus des Hausanschlusses sich bei den Baufirmen/der BFG melden.

 
Was ist, wenn meine Adresse noch nicht erfasst ist, aber im Ausbaugebiet liegt?

Der Anschluss erfolgt dann nach Einzelfallprüfung durch die BFG.                                                  

Hierzu muss sich der Eigentümer unter Nennung von Name, Adresse und Kontaktdaten bitte an breitband@friesland.de wenden. Von dort wird dann alles weitere veranlasst.

 
Was ist, wenn ich einen Neubau plane und das Grundstück liegt im Ausbaugebiet?

Ist auf einem bislang nicht bebauten Grundstück ein Neubau geplant, können hier vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. Hierzu zählt das Anlegen eines  Leerrohres auf dem Grundstück. Sobald der Neubau dann errichtet wird, muss der Eigentümer sich bei der Breitbandfördergesellschaft bzw. der EWE melden und den Anschluss beauftragen. Die dann erforderlichen Arbeiten (Wandeinführung, Einführen der Glasfaser, Schalten des Anschlusses) müssen vom Eigentümer getragen werden.

 
Kann ich für ein Haus mehrere Anschlüsse beauftragen?

Jeder Hausanschluss verfügt über 12 Fasern, so dass 3 Wohn/Nutzungseinheiten darüber abgebildet werden können, die dann einen eigenen Anschluss beauftragen können. Für diese  interne Verteilung ist dann der Eigentümer verantwortlich. Sollten mehr als 3 Nutzungseinheiten im Haus vorhanden sein, wird die Anzahl der eingeführten Fasern vergrößert. Dies wird dann unmittelbar vor der Erstellung des Hausanschlusses geklärt. Es  bleibt aber bei einem Anschluss.

 
Kann ich auch als Mieter den Antrag für einen Hausanschluss stellen?

Auch Mieter sind berechtigt, entsprechende Hausanschlüsse zu bestellen und die Vermieter haben dies grundsätzlich zu dulden (§ 77k TKG), soweit es mit dem geringsmöglichen Eingriff erfolgt. Um dies zu gewährleisten und spätere Forderungen zu vermeiden, müssen die Mieter den Vermieter informieren und dies gegenüber der BFG mbH bestätigen und diese dann insofern freistellen.

 
Stehen die Termine für die Erstellung der Hausanschlüsse schon fest?

Nein. Die Baufirmen (Aytac Bau/Nermo-Bau (Nordkreis) / Aytac-Bau/IBU-Bau (Südkreis) werden sich rechtzeitig vor Herstellung der Hausanschlüsse melden (siehe Frage: Wie wird der Hausanschluss hergestellt?)

 
Warum erhält mein Nachbar einen kostenfreien Hausanschluss und ich nicht?

Der Breitbandausbau ermöglicht u.a. den Anschluss von rund 3.500 weiteren Haushalten und somit eine möglichst flächendeckende Versorgung im gesamten Landkreis. Das Ausbaunetz ist hierbei so geplant, dass mit den vorhandenen finanziellen Mitteln und Fördergeldern möglichst viele Hausanschlüsse umgesetzt werden können. Die Erschließung von Gebäuden in Einzellagen, also mit einem deutlichen Abstand zur nächsten Bebauung, ist sehr kostenintensiv, so dass hier derzeit teilweise keine Hausanschlüsse möglich sind. Teilweise betrifft dies auch einzelne Straßenzüge.

Sollte es im Projektverlauf die Möglichkeit geben, Kosten zu reduzieren, so werden die dann frei werdenden finanziellen Mittel natürlich für den Ausbau zusätzlicher Bereiche eingesetzt. Und auch hier müssen die Erweiterungen förderrechtlich geklärt, technisch geprüft und finanziell konkretisiert hinterlegt werden. Ziel war und ist natürlich weiterhin, mit gegebenen Mitteln möglichst viele Adressen zu erreichen.

 
Kann ich auch eine eigene Bauleistung erbringen?

Aktuell wird geprüft, ob mit Eigenleistungen weitere Anschlüsse möglich sind. Sollte dies möglich werden, so kann dies auch nach erfolgtem Ausbau umgesetzt werden, da die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür bereits jetzt geschaffen werden. Das bedeutet, für spätere Ausbaustufen sind ausreichende Kapazitäten im Netz vorhanden.

 
Warum erhalte ich keinen Hausanschluss, obwohl direkt vor meinem Haus in der Straße der Anschluss verlegt wird?

Der geförderte Breitbandausbau darf seitens Landkreis nur dort stattfinden, wo aus wirtschaftlichen Gründen kein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich tätig wird, also ein Marktversagen vorliegt. Nach NGA-Rahmenregelung (NGA = Next Generation Access), die den Landkreisen den geförderten Ausbau erst ermöglicht, liegt ein Marktversagen erst dann vor, wenn eine Versorgung von unter 30 Mbit/s besteht und kein Unternehmen eine Ausbauabsicht innerhalb von 3 Jahren bekundet hat.

Somit ist es möglich, dass Ihr Grundstück bereits von einem anderen privaten Telekommunikationsunternehmen erschlossen ist. Der Landkreis hat hier keinen Zugriff und darf nicht tätig werden.
Dennoch kann es erforderlich sein, dass die Rohre beim Breitbandausbau des Landkreises für eine weitere Verteilung auch an Ihrem Grundstück vorbeigeführt werden müssen.

 
Warum ist meine Adresse nicht bereits im aktuellen Ausbauprojekt enthalten?

Vorab: Der Landkreis ist nur in den Gebieten für den Ausbau zuständig, in denen es bislang - je nach Förderprogramm 30 bzw. 50 MBit - an Bandbreite gibt. In den sogenannten grauen und schwarzen Gebieten ist ausschließlich die Privatwirtschaft zuständig.

Zu den Ausbauplänen in den sogenannten weißen Gebieten:

Es besteht eine rechtliche Pflicht zum Ausbau von 95%. Mit unseren Plänen erreichen wir schon über 96%. Im aktuellen, ersten Ausbauprojekt ging es vor allem darum, mit den bestehenden finanziellen Mitteln aus den Förderprogrammen eine möglichst große Anzahl von Adressen mit guten Breitbandverbindungen zu versorgen. Bei der Planung des Netzes wurde also geprüft, auf welchen bestehenden Strukturen aufgebaut werden kann, um möglichst effizient die meisten Adressen  zu erreichen. 
Bei einzelnen längeren Strecken war dann im Einzelfall zu entscheiden, welcher Aufwand erforderlich ist. Hierbei ist der Aufwand nicht nur die reine Länge, sondern die Bauweise, die Einbindung in das Netz und die erforderliche aktive Technik. Durch weitere, zusätzliche Fördermöglichkeiten von Land und Bund, konnten und können nach und nach weitere Adressen bzw. Ausbaugebiete ergänzt werden. Wir versuchen also weiter Lösungen für die unterversorgten Haushalte zu finden.  

Aktueller Stand: Über 3.400 Haushalte in den weißen Flecken in Friesland können somit bereits jetzt von dem Ausbau profitieren, davon rund 2.400 Haushalte und 80 Unternehmen mit Glasfaserhausanschlüssen und weitere knapp 1.000 Haushalte durch die Ertüchtigung von Kabelverzweigern. Zudem werden alle 41 Schulen im Kreisgebiet einen leistungsfähigen Anschluss erhalten. Auch profitieren 3 Gewerbegebiete im gesamten Kreisgebiet, soweit es die Förderung ermöglicht. Da die Fördermöglichkeiten vom Bund erweitert wurden, wurden bereits neue Anträge für den Ausbau in weißen Flecken für ca. zusätzliche 600 Adressen gestellt. Zudem sollen im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbe auch alle übrigen Gewerbegebiet im Landkreis (ca. weitere 450 Adressen) erschlossen werden. Somit geht es immer weiter voran – im Rahmen der jeweiligen Fördermöglichkeiten, die der Landkreis natürlich nutzt. 

 
Wird jede Adresse im Landkreis mit Glasfaser angeschlossen?

Gemäß Förderrichtlinie, also gesetzlich, sind für einen flächendeckenden Ausbau 95% der Haushalte zu versorgen, der Landkreis übertrifft diesen Wert und durch unser Vorgehen werden derzeit mehr als 96% der Haushalte versorgt.
Für die Haushalte, die aufgrund der Förderrichtlinien noch nicht berücksichtigt werden konnten, werden derzeit Lösungen geprüft und erarbeitet – so dass wir möglichst noch mehr Haushalte anschließen können. 
Der Landkreis setzt bei der Lösung des Problems auch auf den Mobilfunk mit G4 und vor allem G5, für das wiederum ein möglichst dichtes Verteil-Glasfasernetz wichtig ist. D.h. beim Vorgehen greifen die verschiedenen Möglichkeiten ineinander, so dass das Maximale herausgeholt werden kann.

 
Was muss passieren, dass die bestehenden Anbindungs-Probleme möglichst schnell behoben werden?

Die im Bund laufenden Überlegungen zu einem Rechtsanspruch auf einen Glasfaseranschluss müssen sowohl rechtlich (Stichwort: Neue NGA-Rahmenrichtlinie) als vor allem auch finanziell abschließend geklärt werden. Zudem können Vereinfachungen im Vergaberecht bzw. der Rechtsmittel im Vergaberecht den Ausbau beschleunigen und damit günstiger gestalten. Insgesamt handelt es sich hier um einen äußerst komplexen Prozess.

 
Kurzglossar:

Breitband: hochbitratige Internetanschlüsse (> 50 Mbit/s)

Bandbreite: Übertragungsgeschwindigkeit im Download und Upload

FTTB / H: Fibre to the Buildung / Home für Glasfaserhausanschlüsse

FTTC – Fibre tot he Curb: Glasfaseranschluss für den Kabelverzweiger

LWL: Lichtwellenleiter / Glasfaserkabel

 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder an Ihre Landkreisverwaltung

Zuständige Stellen

Landkreis Friesland - Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement
Adresse: Beethovenstr. 1, 26441 Jever
Fahrplan
Telefon: 04461 919-0
Fax: 04461 919-8890
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Fachbereichsleiter: Herr R. Neuhaus Stellvertreter: Herr Ü. Alpaslan

Ansprechpartner

Herr Neuhaus
Adresse: Beethovenstr. 1, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-3580
Raum:
Zimmer EG 19
Zuständig für:
Herr Grezinger
Adresse: Beethovenstr. 1, 26441 Jever
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Landkreis Friesland - Fachbereich Digitalisierung und Personal
Adresse: Lindenallee 1, 26441 Jever
Fahrplan
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: „Behindertenparkplatz“, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Fachbereichsleitung: Frau Elke Wegener Stellvertretung: Frau Anja Piontek

Ansprechpartner

Herr Ahlhorn
Adresse: Lindenallee 1, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-2631
Raum:
Zimmer 422 // 2. OG
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)