Datenschutz in Kommunen
Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg
Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes bei der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg
Der behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt die Fachabteilungen der Kreisverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Er ist zugleich Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Datenschutz bei der Kreisverwaltung haben oder sich durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten bei der Kreisverwaltung in ihren Rechten verletzt fühlen.
Rahmen
Genaue Schilderung, worin Sie die Gründe für eine Verletzung des Datenschutzes sehen
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg
Mögliche Bedenken gegen den Umgang mit personenbezogen Daten innerhalb der Kreisverwaltung werden unter Beteiligung der jeweiligen Fachabteilung überprüft. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert. Bei etwaigen Verstößen wirkt der Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg
Für den Landkreis Harburg (Kreisverwaltung) ist Frau Kim-Christin Meyer-Sievers, die Datenschutzbeauftragte für die Kreisverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema Datenschutz auf den Seiten des Virtuellen Datenschutzbüros
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harburg
Mehr Informationen finden sich auf der Internetseiten der
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion