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Ihr ausgewählter Ort: Braunschweig (380...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Einschulung eines Kindes in die Grundschule


Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4. In Grundschulen mit Eingangsstufe werden Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet, die sie ein bis drei Jahre besuchen.

Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Niedersachsen wird es in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Auch Kinder, die nach dem 1. Oktober geboren sind (sogenannte Kann-Kinder), können angemeldet werden; einen besonderen Stichtag gibt es hier nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung

in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Der Wohnort entscheidet, welche Schule(n) für Sie zuständig ist. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Schulträger oder einer Grundschule in Ihrer Nähe.

In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, Sie werden beraten und ggf. Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für Ihr Kind Pflicht. Sie erhalten eine Einladung.

Ihr schulpflichtiges Kind kann für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund seines Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass es nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten kann. Es kann zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes trifft die Schulleitung nach Beratung mit Ihnen als Erziehungsberechtigte. In Grundschulen mit Eingangsstufe soll von einer Zurückstellung abgesehen werden.

Wenn Ihr Kind in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober seinen sechsten Geburtstag hat, können Sie den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese muss nicht begründet werden (Flexibilisierung des Einschulungstermins).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anmeldeformular der zuständigen Grundschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. Manchmal kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule herunterladen.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • Geburtsurkunde des Kindes

nach Rücksprache mit der Schule:

  • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung

ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

Voraussetzungen

  • Der Wohnort liegt in Niedersachsen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind etwa 15 Monate vor der Einschulung bei der für Sie zuständigen Grundschule persönlich anmelden. Häufig erhalten Sie hierzu eine Einladung. Erkundigen Sie sich vorher bei der Schule, welche weiteren Formulare sie neben der Geburtsurkunde und dem Impfpass benötigen.

Außerdem findet die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes statt. Hierfür erhalten Sie eine Einladung.

Bearbeitungsdauer

  • keine Bearbeitungsdauer

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Regel in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni im Jahr, bevor das Kind schulpflichtig wird, liegen.
  • Die formlose Erklärung zum Hinausschieben des Schulbesuchs um ein Jahr ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Druckformulare / Merkblätter

  • Formulare erhalten sie von der zuständigen Grundschule oder dem Schulträger
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?

Inklusion/ Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Da der Primarbereich der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen ausgelaufen ist, gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen in die Grundschule. Ansprechpartner sind neben der Grundschule die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).

Sprachförderung: Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird die Sprachentwicklung aller Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort durch die sozialpädagogischen Fachkräfte beobachtet, dokumentiert und alltagsintegriert gefördert. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, ist die Sprachkompetenz des Kindes zu erfassen, ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten darüber zu führen und bei Bedarf eine individuelle und differenzierte Sprachförderung einzuleiten. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, stellt die zuständige Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung die Sprachkenntnisse fest und richtet für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, Sprachfördermaßnahmen ein. Diese Sprachförderung ist im Niedersächsischen Schulgesetz rechtlich verankert und die Teilnahme daran ist für die betreffenden Kinder verpflichtend (vorgezogene Schulpflicht).

Zuständige Grundschule: Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Schuleinzugsbezirk zuständigen Grundschule.

Zuständige Stelle

  • zuständige Grundschule
  • Schuleingangsuntersuchung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes

An wen muss ich mich wenden?

  • Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stellen


Grundschule Gliesmarode
Adresse: Paul-Jonas-Meier-Straße 28, 38104 Braunschweig
Fahrplan
Telefon: 370840
Fax: 037084 23
Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 7:45 - 11:30 Uhr, Fr 7:45 - 10:30 Uhr

Adresse: Schulstraße 7, 38126 Braunschweig
Telefon: 069 3091
Fax: 02622 788
Adresse: Albert-Schweitzer-Straße 10, 38108 Braunschweig
Telefon: 0351 579
Fax: 02351 665
Adresse: In den Heistern 1, 38108 Braunschweig
Telefon: 05309 5257
Fax: 05309 940024
Adresse: Rheinring 10, 38120 Braunschweig
Telefon: 02845 090
Fax: 02845 0920
Adresse: Peiner Straße 124, 38112 Braunschweig
Telefon: 05131 28
Fax: 0251 2941
Adresse: Schülerweg 1, 38120 Braunschweig
Telefon: 08423 04
Fax: 02843 414
Adresse: Kruckweg , 38122 Braunschweig
Telefon: 0531 875710
Bemerkung: Grundschule Broitzem
Telefon: 0531 874571
Bemerkung: Außenstelle Große Grubestraße
Fax: 0531 2873097
Bemerkung: Grundschule Broitzem
Adresse: Bunsenstraße 22, 38126 Braunschweig
Telefon: 02640 733
Telefon: 02640 710
Bemerkung: Sekretariat
Fax: 02640 733
Adresse: Hinter der Masch 18, 38114 Braunschweig
Telefon: 0531 2503880
Fax: 0531 2503882
Adresse: Eichenstieg 6, 38112 Braunschweig
Telefon: 02362 088
Bemerkung: Schulleitung
Telefon: 02362 060
Bemerkung: Schulsekratariat
Fax: 02362 099
Adresse: Diesterwegstraße 7, 38114 Braunschweig
Telefon: 0531 5803100
Telefon: 0531 58031024
Bemerkung: Schulleitung
Adresse: Hohestieg 2, 38118 Braunschweig
Telefon: 0281 230
Telefon: 0281 2324
Bemerkung: Schulleitung
Telefon: 0281 2320
Bemerkung: Schulsekretariat
Fax: 0281 2345
Adresse: Retemeyerstraße 15, 38126 Braunschweig
Telefon: 66200
Fax: 02622 790
Adresse: Görlitzstraße 9, 38124 Braunschweig
Telefon: 06011 10
Fax: 06149 197
Adresse: Rüninger Weg 11, 38124 Braunschweig
Adresse: Achtermannstraße 1, 38122 Braunschweig
Telefon: 08772 49
Fax: 02872 960
Adresse: Isoldestraße 60, 38120 Braunschweig
Telefon: 032 1749
Fax: 02322 722
Adresse: Klint 26, 38100 Braunschweig
Telefon: 04703 429
Fax: 04703 420
Bemerkung: Schulsekretariat
Adresse: Am Schwarzen Berge 73, 38112 Braunschweig
Telefon: 0531 322130
Fax: 0531 2322721
Adresse: Comeniusstraße 11, 38102 Braunschweig
Telefon: 0531 220140
Fax: 0531 2201444
Adresse: Heideblick 18, 38110 Braunschweig
Telefon: 05307 932965
Bemerkung: Schulsekratariat
Fax: 05307 932964
Adresse: Lammer Heide 9, 38116 Braunschweig
Telefon: 05160 759
Fax: 05168 665
Adresse: Bürgerstraße 2, 38118 Braunschweig
Telefon: 0531 5804930
Telefon: 0531 58049311
Bemerkung: Schulleitung
Telefon: 0531 58049310
Bemerkung: Schulsekretariat
Fax: 0531 577729
Adresse: Dresdenstraße 139, 38124 Braunschweig
Telefon: 63117
Fax: 02621 363
Adresse: Unterdorf 24, 38104 Braunschweig
Telefon: 031046 60
Fax: 031046 619
Adresse: Claudiusstraße 1, 38110 Braunschweig
Adresse: Eichhahnweg 1, 38108 Braunschweig
Telefon: 04705 260
Bemerkung: Sekratariat
Telefon: 04705 262
Bemerkung: Schulleiter
Fax: 04705 266
Adresse: Kruppstraße 24A, 38126 Braunschweig
Telefon: 0531 62125
Fax: 0531 2622791
Adresse: Ilmenaustraße 29, 38120 Braunschweig
Telefon: 0531 2845000
Telefon: 02845 0013
Bemerkung: Schulsekratariat
Fax: 02845 0020
Adresse: Bültenweg 9, 38106 Braunschweig
Telefon: 0531 238630
Fax: 0531 2386319
Adresse: Heinrichstraße 30, 38106 Braunschweig
Telefon: 0531 330564
Fax: 0531 2338739
Adresse: Altmühlstraße 21, 38120 Braunschweig
Telefon: 0531 286110
Fax: 0531 2861117
Adresse: Friesenstraße 50, 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 1205148
Fax: 0531 2408664
Adresse: Pfälzer Straße 34, 38112 Braunschweig
Telefon: 311627
Fax: 0231 2595
Adresse: Saarplatz 2, 38116 Braunschweig
Telefon: 0531 577919
Fax: 0531 578139
Adresse: Pestalozzistraße 18, 38114 Braunschweig
Telefon: 0208 2430
Fax: 02339 458
Adresse: Thiedestraße 24A, 38122 Braunschweig
Telefon: 02875 0313
Bemerkung: Schulleitung
Telefon: 02875 0310
Bemerkung: Schulsekratariat
Fax: 02875 0330
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 286110
Fax: 0531 2861117
Adresse: - Braunschweig
Adresse: - Braunschweig
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 220140
Fax: 0531 2201444
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 08423 04
Fax: 02843 414
Adresse: Herzogin-Elisabeth-Str. 85, 38104 Braunschweig
Adresse: Steinriedendamm 40, 38108 Braunschweig

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)