Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Führerscheinstelle
-----------------------------------------------------
Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist die Straßenverkehrsabteilung
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
-----------------------------------------------------
Die Öffnung für den Publikumsverkehr erfolgt ausschließlich über Terminreservierung. Um eine faire Terminvergabe an alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sehen Sie bitte davon ab, vorsorglich mehrere Termine für dasselbe Anliegen zu buchen. In einem Termin können mehrere Anliegen gebucht werden. Eine entsprechende Auswahl ist bei der Terminbuchung zu treffen.
Sofern Sie einen früheren/anderen Termin als Ihren ursprünglich reservierten Termin einbuchen, stornieren Sie bitte den Termin, den Sie nicht mehr wahrnehmen können.
Hier können Sie einen Termin für die Führerscheinstelle reservieren:
- Falls Sie einen Termin für die Themen Führerschein-/Fahrerlaubnisangelegenheit (z.B. Antragstellung für Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung ausl. Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein, Umstellung etc.) reservieren möchten:
Terminreservierung - Falls Sie ein Anliegen zu den Themen Abgabe entzogener Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbote!), Akteneinsicht, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer haben:
Terminreservierung
Hinweis: (MPU-)Gutachten werden derzeit nur per Post/Einwurf entgegengenommen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie weitere Nachricht.
Öffnungszeiten:
Montags
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstags und Mittwochs
8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstags und Freitags
8:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles.
-----------------------------------------------------
Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist die Straßenverkehrsabteilung
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet
-----------------------------------------------------
Ansprechpartner
- Braunschweig:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Fahrerkarte: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bisheriger Führerschein
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,80 - 29,00 EURVorkasse: nein