Fahrerlaubnis: Ersatz
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen:
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Führerscheinstelle
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Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist die Straßenverkehrsabteilung
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
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Die Öffnung für den Publikumsverkehr erfolgt ausschließlich über Terminreservierung. Um eine faire Terminvergabe an alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sehen Sie bitte davon ab, vorsorglich mehrere Termine für dasselbe Anliegen zu buchen. In einem Termin können mehrere Anliegen gebucht werden. Eine entsprechende Auswahl ist bei der Terminbuchung zu treffen.
Sofern Sie einen früheren/anderen Termin als Ihren ursprünglich reservierten Termin einbuchen, stornieren Sie bitte den Termin, den Sie nicht mehr wahrnehmen können.
Hier können Sie einen Termin für die Führerscheinstelle reservieren:
- Falls Sie einen Termin für die Themen Führerschein-/Fahrerlaubnisangelegenheit (z.B. Antragstellung für Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung ausl. Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein, Umstellung etc.) reservieren möchten:
Terminreservierung - Falls Sie ein Anliegen zu den Themen Abgabe entzogener Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbote!), Akteneinsicht, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer haben:
Terminreservierung
Hinweis: (MPU-)Gutachten werden derzeit nur per Post/Einwurf entgegengenommen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie weitere Nachricht.
Öffnungszeiten:
Montags
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstags und Mittwochs
8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstags und Freitags
8:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles.
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Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist die Straßenverkehrsabteilung
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet
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Ansprechpartner
- Braunschweig:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Fahrerkarte: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
- bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.