Namensrechtliche Erklärung
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Ehegatten:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Bei Kindern:
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei der Verwaltung abgegeben werden, in der der Antragsteller/die Antragstellerin seinen/ihren Wohnsitz hat.
Zuständige Stellen
Braunschweig - Standesamt
Fahrplan
Montag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Freitag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten):
- Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
- Kirchenaustritt
- Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
- Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
- Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
- Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr)
Hinweis:
Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt.
Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber auch unter anderem Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.
Ansprechpartner
- Braunschweig:
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung anmelden
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Namensrechtliche Erklärung
- Braunschweig:
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung anmelden
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Namensrechtliche Erklärung
- Braunschweig:
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Vaterschaftsanerkennung
- Braunschweig:
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Vaterschaftsanerkennung
- Braunschweig:
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- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
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- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
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- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
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Bemerkung: Stadt Braunschweig
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.
Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.