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Ihr ausgewählter Ort: Braunschweig (380...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Familienname Änderung


Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag mit
    • der Darlegung der wichtigen Gründe
    • einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
    • einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
  • Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
    • Auszug aus dem Familienregister,
    • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
    • Staatsangehörigkeitsausweis,
    • Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
  • beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
  • Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
  • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
  • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
    • Führungszeugnis (Beleg-Art O)

Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist

Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

  • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
  • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
  • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
  • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens
  • Änderung des Familiennamens eines Kindes

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.

Verfahrensablauf

Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.

Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Zuständige Stellen


Braunschweig - Standesamt
Adresse: - Braunschweig
Fahrplan
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten):

  • Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Kirchenaustritt
  • Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
  • Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr)

Hinweis:
Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung:

Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt.

Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber auch unter anderem Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.

Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

Rathaus

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Kemenate

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Schloss Richmond

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Postanschrift: Postfach 3309, 38023 Braunschweig
Bemerkung: Stadt Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)