Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Braunschweig (380...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Kirchenaustritt Erklärung


Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Braunschweig

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zuständige Stellen


Braunschweig - Standesamt
Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 3309, 38023 Braunschweig
Fahrplan
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten):

  • Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Kirchenaustritt
  • Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Trauungen (Montag
Beschreibung:

Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt.

Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber auch unter anderem Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.

Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

Rathaus

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Kemenate

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Schloss Richmond

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580

Voraussetzungen

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: nein
Kirchenaustritt

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Verfahrensablauf

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Anträge / Formulare

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)