Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Braunschweig (380...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Familienbuch: Ausstellung


Das Familienbuch war ein Personenstandsbuch, das von Amts wegen nach jeder Eheschließung im Inland angelegt und beim Standesamt geführt wurde. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe. Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz der Familie ist und eine Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält.

Mit Inkrafttreten der Novellierung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 ist die Anlegung des Familienbuches entfallen.

Die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Familienbücher werden gem. § 77 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Heiratseinträge fortgeführt und befinden sich der zuständigen Stelle, in der die Ehe geschlossen wurde.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Braunschweig

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.

Zuständige Stellen


Braunschweig - Standesamt
Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 3309, 38023 Braunschweig
Fahrplan
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten):

  • Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Kirchenaustritt
  • Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr)
  • Trauungen (Montag
Beschreibung:

Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt.

Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber auch unter anderem Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.

Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

Rathaus

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Kemenate

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Schloss Richmond

  • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
  • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

Ansprechpartner

Frau Anders
Zuständig für:
Frau Bädje
Zuständig für:
Frau Barnstorff
Zuständig für:
Frau Körner
Zuständig für:
Frau Saracoglu
Zuständig für:
Urkundenstelle
Zuständig für:
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580
Adresse: - Braunschweig
Telefon: 0531 4703722
Fax: 0531 4702580

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)