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Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung


Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung.

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der Leistung "Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen: Genehmigung".

Die Zuständigkeit für liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehene, landeseigene Gesellschaft.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Die Zuständigkeit für Linienverkehre liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehenen, landeseigenen Gesellschaft.
Für Gelegenheitsverkehre hingegen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte zuständig.

Weiterführende Informationen zum gewerblichen Personenverkehr finden Sie hier:

Mietomnibus-Genehmigung

Taxi-Genehmigung

Mietwagen-Genehmigung

Zuständige Stellen


Fachbereich Straßenverkehr
Adresse: Am Bullhamm 13, 26441 Jever
Fahrplan
Telefon: 04461 919-0
Fax: 04461 919-8800
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Sonstige Angaben:
Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)