Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Twist (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Jahresstipendium im Bereich Literatur beantragen


Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur ein Jahresstipendium zu vergeben. Es soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Das Stipendium dient der intensiven Beschäftigung mit einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“) zu verbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten

Voraussetzungen

  • Das Jahresstipendium können Sie als Autorin oder Autor erhalten, wenn Sie mindestens eine Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag (nicht im Selbstverlag und nicht im ZuzahlVerlag) vorweisen können.
  • Das Jahresstipendium können Sie erhalten, wenn Sie in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
  • Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
  • Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn Sie während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhalten.
  • Sie erklären sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht von Ihrer Seite nicht.

Verfahrensablauf

Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.

Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
  • Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
  • Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim

Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,

Referat 32,

Leibnizufer 9,

30169 Hannover.

Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.

Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen. 

Rechtsbehelf

Nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Zuständige Stellen


Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Adresse: Leibnizufer 9 , 30169 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-2599
Fax: 0511 120-2601

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)