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Ihr ausgewählter Ort: Twist (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von der Agentur für Arbeit bekommen


Die Agentur für Arbeit kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,

  • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
  • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
  • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
  • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.

Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen. Darüber hinaus können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Einschaltung einer privaten Arbeitsvermittlung erhalten.

Die Agentur für Arbeit kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.

Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.

Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.

Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.

Die Agentur für Arbeit informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit.

Ausnahme: Nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldanspruch haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • arbeitslos,
    • von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
    • ausbildungssuchend gemeldet.
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt.
  • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt.

Verfahrensablauf

Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt werden.

  • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
  • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
  • Bei Teilnahme an der Maßnahme ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und wenn Sie im Bezug bei der Agentur für Arbeit sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit auf.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)