Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.
Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde klargestellt, dass das Mitführen einer beglaubigten Reisebescheinigung auch weiterhin für medizinisches Cannabis erforderlich ist, auch wenn (medizinisches) Cannabis seit dem 01.04.2024 in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet ist. Der Grund für die weiterhin bestehende Erforderlichkeit einer beglaubigten Bescheinigung für medizinisches Cannabis ist darauf zurückzuführen, dass in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel gilt.
Bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.
Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.
Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden.
Sie müssen sich als Arzt ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Twist - Ordnungswesen
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Abfall Entsorgung
- Abfallgebühr Festsetzung
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Bioabfall Entsorgung
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fischereischein Ausstellung
- Gartenabfall Entsorgung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Geburt Anzeige
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Wilder Müll Entsorgung
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Abfall Entsorgung
- Abfallgebühr Festsetzung
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Bioabfall Entsorgung
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fischereischein Ausstellung
- Gartenabfall Entsorgung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Geburt Anzeige
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Wilder Müll Entsorgung
Voraussetzungen
Ärztliche Verschreibung des Betäubungsmittels
Druckformulare / Merkblätter
- Formular:
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
- Muster mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb Schengen
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
oder
- Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
Welche Gebühren fallen an?
Die Beglaubigung der Bescheinigung ist entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle kostenpflichtig
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:
- laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, diese auszufüllen.
- Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
- Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
- Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.
Bei Reisen in andere Länder:
- informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
- Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitte Ihren verschreibenden Arzt, es auszufüllen.
Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise. - Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
- Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine