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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden


Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • wieder gefundener Reisepass

Es fallen keine Gebühren an.

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen


Einheitsgemeinde Twist - Bürgerbüro
Adresse: Flensbergstraße 7, 49767 Twist
Fahrplan
Telefon: 05936 9330-33
Fax: 05936 9330-44
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag   08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstagnachmittag  14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Samstag  08.30 Uhr - 11.30 Uhr

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)