Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Twist - Bürgerbüro
Montag bis Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Ansprechpartner
- Twist:
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: neinMeldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EURVorkasse: neinErweiterte Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.