Wohnungsbau Förderung
Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.
Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:
- Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
- Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



