Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Twist - Soziales
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Ansprechpartner
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Seniorenservice kommunal
- Sozialhilfe
- Twist:
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Seniorenservice kommunal
- Sozialhilfe
- Twist:
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II