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Hilfen für Schwangere


Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Diese Hilfen werden in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben.

Die Hilfen sind z. B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.

Bitte wenden Sie sich möglichst lange vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Zuständige Stellen


Einheitsgemeinde Twist - Soziales
Adresse: Overbergstraße 8, 49767 Twist
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
Fahrplan
Telefon: 05936 9330-58
Fax: 05936 9330-44
Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag  08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Ansprechpartner

Herr Peter Liedtke
Besucheranschrift: Overbergstraße 8, 49767 Twist
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
Telefon: 05936 9330-50
Position:
Fachbereichsleiter
Abteilung:
Fachbereich Ordnung und Soziales
Raum:
01
Zuständig für:
Frau Annika Lübbers
Abteilung:
Fachbereich Finanzen
Raum:
08
Zuständig für:
Herr Ingo Reimann
Telefon: +49 5936 9330-23
Abteilung:
Team Ordnung und Soziales
Raum:
6
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)