Gewerbe abmelden
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.
Druckformulare / Merkblätter
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Download als PDFDownload als PDF2Gewerbe-Abmeldung (Kurzfassung)
Download als PDFDownload als PDF2
Was sollte ich noch wissen?
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Ansprechpunkt
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Twist - Ordnungswesen
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Abfall Entsorgung
- Abfallgebühr Festsetzung
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Bioabfall Entsorgung
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fischereischein Ausstellung
- Gartenabfall Entsorgung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Geburt Anzeige
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Wilder Müll Entsorgung
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Fischereischein Ausstellung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Abfall Entsorgung
- Abfallgebühr Festsetzung
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Bioabfall Entsorgung
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fischereischein Ausstellung
- Gartenabfall Entsorgung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Geburt Anzeige
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Wilder Müll Entsorgung