Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Zuständige Stellen
Schule / Sport / Kultur / Wahlen
Ansprechpartner
- Twist:
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Freizeitflächen und -einrichtungen kommunal
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Sportförderung kommunal
- Volkshochschule
- Wahlen
- Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung