Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis muss beantragt werden.
Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.
Die Erlaubnis berechtigt nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden. Inhaberin/Inhaber der Erlaubnis kann jede natürliche und juristische Person sein. Bei Personengesellschaften benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Erlaubnisfreiheit besteht (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60,00 Euro).
Für Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte wird eine Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweises oder Reisepasses
- ggf. Gesellschaftsvertrag
- bei eingetragenen Unternehmen
- Auszug aus dem Handelsregister
- bei einer GmbH & Co. KG
- Auszug für die GmbH und die KG
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder ein Abdruck hiervon
Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen. Bei juristischen Personen ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister außerdem auch für die juristische Person vorzulegen.
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der gewerbetreibenden Person erfüllt werden.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
- Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder eines Abdruckes davon
- die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - sowohl der spielbetreibenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll
- Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Voraussetzungen bei Spielen mit Geldgewinn
- Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
- Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.
Voraussetzungen bei Spielen mit Warengewinn
Das Spiel muss
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden)
veranstaltet werden. In Gaststätten dürfen höchstens 3 solcher Spiele veranstaltet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.3 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1.180,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Twist - Ordnungswesen
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Abfall Entsorgung
- Abfallgebühr Festsetzung
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Bioabfall Entsorgung
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fischereischein Ausstellung
- Gartenabfall Entsorgung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Geburt Anzeige
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Wilder Müll Entsorgung
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Abfall Entsorgung
- Abfallgebühr Festsetzung
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Bioabfall Entsorgung
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fischereischein Ausstellung
- Gartenabfall Entsorgung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Geburt Anzeige
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Ladenöffnungszeiten
- Märkte und Feste
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Wilder Müll Entsorgung