Abschluss des Landpachtvertrages melden
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
- Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
Genehmigungsfiktion: 1 - 2 MonateSie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Finanzen und Kommunales
Fahrplan
Fahrplan
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Dörpen:
- Emsbüren:
- Emsland:
- Freren:
- Geeste:
- Haren (Ems):
- Haselünne:
- Herzlake:
- Lathen:
- Lengerich:
- Meppen:
- Nordhümmling:
- Papenburg:
- Rhede (Ems):
- Salzbergen:
- Spelle:
- Sögel:
- Twist:
- Werlte: