Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Twist - Soziales
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Ansprechpartner
Bemerkung: Nebenstelle der Gemeinde Twist
- Twist:
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Seniorenservice kommunal
- Sozialhilfe
- Twist:
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Seniorenservice kommunal
- Sozialhilfe
- Twist:
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.