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Gehörlosengeld


In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)