Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Nationales Visum Erteilung


Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).

Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums  richtet  sich  nach denselben Vorschriften, die auch  für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland  beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzelheiten zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Regelsatz: EUR 75,00 
  • für Minderjährige bis zum 18. Geburtstag: EUR 37,50

In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.

Verfahrensablauf

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie  bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. 

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Unterlagen 
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung 
  • Laden Sie den Visumsantrag herunter, drucken und füllen Sie ihn aus. Zum vereinbarten Termin sprechen Sie bitte persönlich bei der Auslandsvertretung vor. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Auslandsvertretung wird mit Ihnen ein Gespräch führen. Dieses findet aus Sicherheitsgründen am Schalter statt.
  • In bestimmten Fällen setzt sich die Auslandsvertretung  nach Annahme Ihres Antrags mit der Ausländerbehörde oder im Fall der Arbeitsaufnahme mit der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland in Verbindung, die für den Ort zuständig ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten möchten. Die Auslandsvertretung kann in diesen Fällen das Visum nur erteilen, wenn die Ausländerbehörde bzw. die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
  • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
  • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten  Sie einen schriftlichen Bescheid. Sie haben dann folgende Rechtsmittel:
    • Sie können Ihre Einwände innerhalb eines Monats bei der Auslandsvertretung schriftlich vorbringen (Remonstration). Die Auslandsvertretung prüft Ihren Visumantrag dann erneut.
    • Wenn Ihr Antrag auch nach der zweiten Prüfung abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
    • Sie können auch direkt innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben. 
  • Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten: Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Sie ist für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig und entscheidet über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Druckformulare / Merkblätter

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für nationale Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

Zuständige Stellen


Auswärtiges Amt (AA)
Adresse: Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Stadt
Fahrplan
Adresse: Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Stadt
Fahrplan
Postanschrift: 11013 Berlin, Stadt
Fahrplan
Telefon: +49 30 5000-2000
Fax: +49 30 1817-3402
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Werderscher Markt
Bus: 147
Haltestelle Spittelmarkt
Bus: M48
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 9, Gebühren: nein

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)