Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Bundesfreiwilligendienst Vergütung


Als Freiwillige oder Freiwilliger erhalten Sie ein Taschengeld. Die Höhe vereinbaren Sie mit der zuständigen Stelle. Darüber hinaus können Ihnen Unterkunft und Verpflegung (oder entsprechende Ersatzleistungen) zur Verfügung gestellt werden.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Sie (vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung) Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie Renten oder Leistungen zur Grundsicherung (z . B. Arbeitslosengeld II) beziehen, erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde weitere Information über die Anrechnung des Taschengelds auf diese Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) trägt die zuständige Stelle.

Falls für den Freiwilligendienst eine ärztliche Untersuchung oder eine spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, trägt die zuständige Stelle die anfallenden Kosten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einsatzstelle.

Zuständige Stellen


Bundesfreiwilligendienst - Einsatzstellensuche

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)