Amtliche Bekanntmachungen
Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Salzbergen
Für die Gemeinde Salzbergen gelten diesbezüglich die Regelungen des § 12 der vom Gemeinderat am 16.12.2021 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Salzbergen:
"§ 12 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Salzbergen werden -- soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist – gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG im Internet unter der Adresse https://www.emsland.de/amtsblatt im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Emsland verkündet bzw. bekannt gemacht.
(2) Ortsübliche Bekanntmachungen sind durch Aushang an den sechs örtlichen Bekannt- machungstafeln zu veröffentlichen.
(3) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten:
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- Rathaus (Franz-Schratz-Str.)
- Holsten-Bexten (an der Straße Espel)
- Steide (Steider Straße)
- Hummeldorf (Dorfgemeinschaftshaus)
- Holsterfeld (Am Rasthof Holsterfeld)
- Bahnhofstraße (Info-Point)"
Die komplette Satzung finden Sie unter folgendem Link: Hauptsatzung der Gemeinde Salzbergen
Ansprechpunkt
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Innerer Service und Digitalisierung
Fahrplan
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Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr