Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Amtliche Bekanntmachungen


Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Salzbergen

Die amtlichen bzw. öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Salzbergen finden Sie unter Rathaus & Politik oder klicken Sie einfach hier.
Allgemeine Informationen


Für die Gemeinde Salzbergen gelten diesbezüglich die Regelungen des § 12 der vom Gemeinderat am 16.12.2021 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Salzbergen:

"§ 12 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Salzbergen werden ­­-- soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist – gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG im Internet unter der Adresse https://www.emsland.de/amtsblatt im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Emsland verkündet bzw. bekannt gemacht.

(2) Ortsübliche Bekanntmachungen sind durch Aushang an den sechs örtlichen Bekannt- machungstafeln zu veröffentlichen.

(3) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten:

    1. Rathaus (Franz-Schratz-Str.)
    2. Holsten-Bexten (an der Straße Espel)
    3. Steide (Steider Straße)
    4. Hummeldorf (Dorfgemeinschaftshaus)
    5. Holsterfeld (Am Rasthof Holsterfeld)
    6. Bahnhofstraße (Info-Point)"

Die komplette Satzung finden Sie unter folgendem Link: Hauptsatzung der Gemeinde Salzbergen



Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Innerer Service und Digitalisierung
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Ludger Sannen
Telefon: 05931 44-1117
Raum:
B 117
Zuständig für:
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon: 05976 9479-0
Fax: 05976 9479-20
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)