Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Kosten
Abgabe: 13,00 EURVorkasse: neinAusstellung des Behördenführungszeugnisses
Abgabe: 38,00 EURVorkasse: neinVerlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 42,60 EURVorkasse: neinErsterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Fahrplan
Fahrplan
Führerscheinstelle:
Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:
KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsland:
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
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