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Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen


Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Kfz-Zulassung, Lingen
Postanschrift: Postfach 16 80 , 49786 Lingen (Ems)
Fahrplan
Adresse: Am Wall-Süd 21 , 49808 Lingen (Ems)
Fahrplan
Telefon: 0591 84-0
Fax: 0591 84-3362
Öffnungszeiten:
Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr Sa.: 09:00 - 11:30 Uhr

Ansprechpartner

Markus Pouwels
Telefon: 0591 84-3306
Raum:
22
Zuständig für:
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    • Datenbestätigung
  • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
    • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
    • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
  • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
    • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

Bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)