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Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Abbau von Punkten im Fahreignungsregister


Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.

Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.

Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Punkte, die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgender Frist getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
  • Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Die Frist beginnt mit ab der Rechtskraft der Entscheidung. Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Führerscheinstelle:

Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:

KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)