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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)


Mit einer Erstzulassung nach dem 01.01.2015 ist es möglich, das Auto online zuzulassen. Die internetbasierte Kfz-Zulassung ermöglicht ein Fahrzeug vollständig online an- und abzumelden oder wieder zuzulassen.

  • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
  • PIN zum Ausweisdokument
  • Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder Kartenlesegerät
  • Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
  • IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)