Lärmbelästigung durch Nachbarn
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung, Bau & Ordnung
Fahrplan
Ansprechpartner
- Salzbergen:
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Katastrophenschutz
- Ladenöffnungszeiten
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Obdachlosenhilfe
- Spielhallen Erlaubnis
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.