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Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Hilfe zur Gesundheit Bewilligung


Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Salzbergen

Zuständige Behörde:
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon: 05931 44 0

Hinweis: Die Anträge für die Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe) erhalten Sie bei der Gemeinde Salzbergen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Zuständige Stellen


Fachbereich 2 - Bürgerservice
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Fahrplan
Telefon: 05976 9479-0
Fax: 05976 9479-20
Öffnungszeiten:
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten! Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden

Ansprechpartner

Monika Matern
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon: 05976 9479-25
Fax: 05976 9479-20
Raum:
Zimmer 4 - Fachbereich 2 - Bürgerservice // EG
Zuständig für:
Sina Seeburg
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon: 05976 9479-26
Fax: 05976 9479-20
Raum:
Zimmer 4 - Fachbereich 2 - Bürgerservice // EG
Zuständig für:
Frank Stegemann
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon: 05976 9479-28
Fax: 05976 9479-20
Raum:
Zimmer 5 - Fachbereich 2 - Bürgerservice // EG
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)