Reisepass Ausstellung vorläufig
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stellen
Fachbereich 2 - Bürgerservice
Fahrplan
Ansprechpartner
- Salzbergen:
- Auskunftssperre Einrichtung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Familienname Änderung
- Fischereischein Ausstellung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung einfach
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
- Salzbergen:
- Auskunftssperre Einrichtung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Familienname Änderung
- Fischereischein Ausstellung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung einfach
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 26,00 EURVorkasse: nein
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 Tagdie Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Was sollte ich noch wissen?
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.