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Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung


Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Zuständige Stellen


Fachbereich 2 - Bürgerservice
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Fahrplan
Telefon: 05976 9479-0
Fax: 05976 9479-20
Öffnungszeiten:
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten! Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden

Ansprechpartner

Linda Eden
Telefon: 05976 9479-34
Fax: 05976 9479-20
Raum:
Zimmer 9 - Einwohnermeldeamt // EG
Zuständig für:
Frau Marion Sudke
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon: 05976 9479-36
Fax: 05976 9479-20
Raum:
Zimmer 9 - Einwohnermeldeamt // EG
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)