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Rentenversicherung


Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Städte stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.

Zuständige Stellen


Fachbereich 2 - Bürgerservice
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Fahrplan
Telefon: 05976 9479-0
Fax: 05976 9479-20
Öffnungszeiten:
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten! Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden

Ansprechpartner

Karin Gerweler
Adresse: Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon: 05976 9479-12
Fax: 05976 9479-20
Raum:
Zimmer 8 - Fachbereich 2 - Bürgerservice // EG
Zuständig für:
Adresse: Ruhrstraße 2 , 10709 Berlin, Stadt
Adresse: 10704 Berlin, Stadt
Telefon: 030 865-0
Fax: 030 865-27240

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)